Ausbildung und Ausbildungsvertrag
 

 

Die Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten beträgt drei Jahre; die Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten beträgt zwei Jahre. Die Ausbildungszeit kann unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden.

Die von der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer vorgeschlagene Ausbildungsvergütung, die um bis zu 20 % unterschritten werden kann, beträgt

EUR 333,00 im ersten Ausbildungsjahr,
EUR 384,00 im zweiten Ausbildungsjahr,
EUR 435,00 im dritten Ausbildungsjahr.

Der Berufsschulunterricht findet wöchentlich an zwei Schultagen statt.

FM am 07.02.2004

Hier können Sie den Ausbildungsvertrag einsehen :

Ausbildungsvertrag


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